Bis 2024 war eine Praxis weit verbreitet: Der Rabatt wurde vom zuletzt verlangten Preis aus gerechnet und groß beworben, der 30-Tage-Tiefstpreis stand irgendwo im Kleingedruckten. Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Fall Aldi Süd ist das vorbei. Hier liest du, was entschieden wurde und was du in deinem Shop ändern solltest.
Der Fall: Bananen und Ananas
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg klagte vor dem Landgericht Düsseldorf gegen Prospektwerbung von Aldi Süd. Zwei Beispiele aus der Pressemitteilung des EuGH:
| Produkt | Werbung | Durchgestrichen | Tiefstpreis der 30 Tage |
|---|---|---|---|
| Bananen | „−23 %“, 1,29 € | 1,69 € | 1,29 € |
| Ananas | „Preis-Highlight“, 1,49 € | 1,69 € | 1,39 € |
Bei den Bananen war der angeblich ermäßigte Preis also genau der Tiefstpreis der letzten 30 Tage. Gegenüber diesem Preis gab es gar keinen Rabatt, geschweige denn 23 %. Das Landgericht legte dem EuGH die Frage vor, wie Art. 6a der Preisangabenrichtlinie auszulegen ist.
Was der EuGH entschieden hat
Am 26. September 2024 antwortete der Gerichtshof: Eine Preisermäßigung, die ein Händler als Prozentsatz oder als Werbeaussage bekannt gibt, mit der die Vorteilhaftigkeit eines Angebots hervorgehoben werden soll, ist auf Grundlage des niedrigsten Preises zu bestimmen, den er innerhalb von mindestens 30 Tagen vor der Ermäßigung angewandt hat.
Die Begründung: Händler sollen den Preis nicht kurz vor einer Aktion anheben können, um dann eine gefälschte Ermäßigung anzukündigen. Der 30-Tage-Tiefstpreis ist deshalb nicht nur eine Zusatzinformation, sondern der Maßstab für die Ermäßigung selbst.
Wie es weiterging
Das Landgericht Düsseldorf folgte dem EuGH am 31. Oktober 2024 (Az. 38 O 182/22) und verurteilte Aldi Süd, es zu unterlassen,
- mit Prozent-Rabatten zu werben, die sich nicht auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage beziehen, und
- einen Preis als „Preis-Highlight“ mit früherem Preis zu bewerben, wenn er höher ist als dieser Tiefstpreis.
Laut Pressemitteilung war das Urteil noch nicht rechtskräftig. Die Linie ist trotzdem klar, denn der EuGH legt EU-Recht für alle Mitgliedstaaten verbindlich aus. Die Wirtschaftskammer Österreich hält in ihren Informationen zu § 9a PrAG ausdrücklich fest, dass ein vorheriger Preis, der nicht zugleich der Tiefstpreis der 30 Tage ist, nicht gegenübergestellt werden darf.
Was das für Streichpreise im Online-Shop heißt
Ein Beispiel aus dem Shop-Alltag: Eine Daunenjacke kostet lange 249 €. Zehn Tage vor einer Aktion wird der reguläre Preis auf 279 € angehoben, dann startet der Sale mit 229 €.
| Angabe | Ohne Anpassung | Nach dem EuGH-Urteil |
|---|---|---|
| Durchgestrichener Preis | 279,00 € | 249,00 € |
| Prozentangabe | −18 % | −8 % |
| Hinweis | Niedrigster Preis der 30 Tage: 249,00 € | Niedrigster Preis der 30 Tage: 249,00 € |
Standardmäßig streicht WooCommerce den regulären Preis durch, hier also 279 €, und ein Prozent-Badge rechnet davon aus. Beides bezieht sich dann auf einen Preis, der nicht der Tiefstpreis ist. Richtig ist, Streichpreis und Prozentangabe vom Tiefstpreis aus zu bilden. Rechenwege für weitere Fälle findest du im Artikel Niedrigster Preis der 30 Tage berechnen.
Wann ist es gar keine Ermäßigung?
Liegt der Angebotspreis nicht unter dem Tiefstpreis der 30 Tage, gibt es nichts, was sich als Rabatt bewerben ließe. Genau das war bei den Bananen der Fall. Das betrifft im Shop vor allem Produkte, die schon länger zum „Sale-Preis“ verkauft werden, oder Produkte, die nie zum regulären Preis angeboten wurden. Sie sollten nicht als reduziert erscheinen.
Und Vergleiche mit der UVP?
Ein Vergleich mit der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers ist keine Ermäßigung deines eigenen Preises, sondern ein Preisvergleich. Er sollte deshalb klar als solcher erkennbar sein, etwa mit „UVP“ am durchgestrichenen Preis. Die Abgrenzung ist im Einzelfall heikel; lass sie im Zweifel prüfen.
Checkliste nach dem Urteil
- Streichpreis im Shop ist der Tiefstpreis der 30 Tage vor der Aktion.
- Prozent-Badges rechnen vom Tiefstpreis, nicht vom regulären Preis.
- Werbeaussagen wie „Knaller“ oder „Preis-Highlight“ mit Vergleichspreis folgen derselben Regel.
- Produkte ohne echten Rabatt erscheinen nicht als Angebot.
- Newsletter, Social Media und Feeds nutzen dieselben Zahlen wie der Shop.
So setzt Strikewise das Urteil um
Der EuGH-Modus von Strikewise ist ab Werk aktiv und Teil der Gratis-Version: Der Streichpreis wird zum Tiefstpreis der 30 Tage vor der Ermäßigung, und Scheinrabatte sowie Produkte, die nie teurer angeboten wurden, erscheinen nicht als Angebot. Weil WooCommerce Badges, Warenkorb und die meisten Produkt-Feeds aus diesem Preis bildet, werden sie gleich mit korrigiert.